Elektronische Krankmeldung – Es ist mal wieder soweit: Spätherbst in deutschen Landen. Schnupfen, Husten, Fieber überall. Verwaiste Arbeitsplätze in den Betrieben. Doch in diesem Jahr erhellt ein kleiner Lichtblick den Horizont namens Grippewelle. Eine Entlastung für Personalabteilungen und Arbeitnehmer zeichnet sich ab: Der „Gelbe Schein“ hat ausgedient – ab 2021 soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschließlich digital übermittelt werden – so beschlossen vom Bundestag Mitte September zum Bürokratieabbau. Von Kerstin Albrecht-Aigner
„Der mit einer Krankschreibung verbundene manuelle Bearbeitungsaufwand ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß“, heißt es im entsprechenden Gesetzentwurf. In der Tat, das mag wohl stimmen. Denn bisher wurde der Arbeitgeber noch über das ärztliche Attest des Arbeitnehmers informiert, indem dieser die typische gelbe Bescheinigung vorlegte oder per Brief schickte. Arzt, möglicherweise Apotheke, dann Arbeitsplatz oder Post – welch‘ mühselig-kräftezehrender Weg – wenn man bedenkt, dass sich der Kranke doch eigentlich zu Hause kurieren sollte, um schnell wieder einsatztauglich zu werden…
Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz entfällt für den mehrfach Geplagten zumindest mal der Gang ins Büro oder zur Post, denn die Neuregelung des Meldeverfahrens sieht vor, dass der behandelnde Arzt die Daten digital an die Krankenkasse übermittelt. Im nächsten Schritt informiert die Kasse den Arbeitgeber – ebenfalls elektronisch – über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Ansonsten soll sich an der Krankschreibung nichts ändern. Bei der Techniker Krankenkasse läuft bereits ein Pilotprojekt zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU. Ab dem 1. Januar 2021 soll sie für alle gesetzlich Versicherten gelten.